Mit Inkrafttreten des neuen Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) wird die Möglichkeit und für teilweise Verpflichtung für ehrenamtliche Betreuer:innen eröffnet, sich stärker an den Betreuungsverein anzubinden.
Für Angehörige ehrenamtliche Betreuer:innen bleibt die Anbindung freiwillig.
Für ehrenamtliche Betreuer:innen, die keine persönliche Beziehung zur betreuten Person hat, ist die Anbindung verpflichtend und Voraussetzung für die Übernahme einer Betreuung.
In unserer digitalen Informationsveranstaltung stellen wir die Vereinbarung sowie die daraus entstehenden Rechte und Pflichten vor.
Zur besseren Planung der Veranstaltung bitten wir um Ihre Anmeldung an betreuungsverein-mitte@volkssolidaritaet.de oder telefonisch unter 030 4413 057.
Den Link mit den Zugangsdaten oder die telefonischen Einwahldaten erhalten Sie nach Anmeldung.
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
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