Mit Inkrafttreten des neuen Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) am 01.01.2023 wird die Verpflichtung zur Unterstützten Entscheidungsfindung aus der Behindertenrechtskonvention in das Betreuungsrecht ausdrücklich aufgenommen.
Das bedeutet, dass alle gesetzlichen Betreuer:innen noch mehr auf ihre Kommunikation mit den betreuten Menschen achten müssen. Sie müssen die Betreuten bei allen Entscheidungen so unterstützen, dass deren Wünsche am Ende in den Entscheidungen wieder zu finden sind.
In unserer Informationsveranstaltung erfahren Sie im groben Überblick, wie das gelingen kann und warum es Sinn macht, sich mit diesen Themen weiter zu beschäftigen.
Zur besseren Planung der Veranstaltung melden Sie sich bitte telefonisch unter 030 4413057 oder per Mail an betreuungsverein-mitte@hvolkssolidaritaet.de an.
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