Mit Inkrafttreten des neuen Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) am 01.01.2023 gibt es die Möglichkeit für ehrenamtliche Betreuer:innen sich an den Betreuungsverein anzubinden. Dies ist Voraussetzung für die Möglichkeit der vorübergehenden Übernahme der Betreuung für den Fall dass die eigentliche ehrenamtliche rechtliche Betreuungsperson für eine Zeit ausfällt. Dies nennt sich Verhinderungsbetreuung.
Wir informieren Sie über die Voraussetzungen und Möglichkeiten dieser Vereinbarung.
Zur besseren Planung der Veranstaltung bitten wir um Ihre Anmeldung an betreuungsverein-mitte@volkssolidaritaet.de oder telefonisch unter 030 4413 057.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.