BTOG- Reform des Betreuungsrechts 2023 Vereinbarung zur Begleitung und Unterstützung zwischen ehrenamtlicher Betreuungsperson und Betreuungsverein

Mit Inkrafttreten des neuen Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) am 01.01.2023 gibt es die Möglichkeit für ehrenamtliche Betreuer:innen sich an den Betreuungsverein anzubinden. Dies ist Voraussetzung für die Möglichkeit der vorübergehenden Übernahme der Betreuung für den Fall dass die eigentliche ehrenamtliche rechtliche Betreuungsperson für eine Zeit ausfällt. Dies nennt sich Verhinderungsbetreuung.

Wir informieren Sie über die Voraussetzungen und Möglichkeiten dieser Vereinbarung.

Zur besseren Planung der Veranstaltung bitten wir um Ihre Anmeldung an betreuungsverein-mitte@volkssolidaritaet.de oder telefonisch unter 030 4413 057.

Autor:

Betreuungsverein Mitte der Volkssolidarität e.V. aus Mitte

Leipzigerstr. 31-33, 10117 Berlin
+49 30 4413057
betreuungsverein-mitte@volkssolidaritaet.de
Webseite von Betreuungsverein Mitte der Volkssolidarität e.V.
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