Spuk um Geisterhaus am Gardeschützenweg nimmt kein Ende
Steglitz. Gardeschützenweg, Ecke Hindenburgdamm: Man kann die einstige Pracht des großen Wohnhauses nur noch erahnen. Seit 15 Jahren steht das Eckhaus leer und ist dem Verfall preisgegeben. Gegen den Eigentümer vorzugehen, ist nicht so einfach. Ein Amtsverfahren wegen Zweckentfremdung wurde eingeleitet. Eine Aussicht auf Erfolg ist fraglich.
„Die rechtlichen und gesetzlichen Mittel, die uns zur Verfügung stehen, sind ein stumpfes Schwert. Damit kommen wir nicht weiter“, erklärt Richter-Kotowski. Alle Versuche, zu einer vernünftigen Lösung zu kommen, seien bislang gescheitert, erklärt Bürgermeisterin Cerstin Richter-Kotowski (CDU). Es seien viele Versuche gewesen. Der Eigentümer kenne offenbar die Gesetzeslage ganz genau. Bußgelder werden anstandslos bezahlt, die geforderten Auflagen zur Sicherung des Gebäudes eingehalten. Das Haus indes verwahrlost weiter.
Selbst das 2014 in Kraft getretene Zweckentfremdungsverbotsgesetz kann wenig ausrichten. Ein Verfahren wegen Zweckentfremdung durch Leerstand wurde zwar eingeleitet, aber vermutlich wird im Ergebnis keine Zweckentfremdung vorliegen. Weil das Haus so heruntergekommen ist, ist es nicht mehr bewohnbar und kann demnach auch nicht zweckentfremdet werden. Um es wieder vermieten zu können, ist erst eine umfangreiche Sanierung und Instandsetzung nötig. Laut Baugesetzbuch könnten Sanierungsmaßnahmen angeordnet werden.
Eine zeitweilige Enteignung, die das Ganze vorantreiben könnte, wird zwar von den Bezirkspolitikern gefordert, ist aber auch nicht so einfach durchzusetzen. Denn dafür gibt es eigentlich keine gesetzliche Grundlage.
Im Grundgesetz heißt es zwar „Eigentum verpflichtet“, aber ebenso ist Eigentum auch laut Gesetz geschützt.
„Das Bezirksamt hat schon zig Versuche unternommen, um zu einer Lösung zu kommen“, betont Richter-Kotowski. Am Ende fehlten aber die gesetzlichen Grundlagen. „Das Land Berlin muss sich Gedanken machen, wie man mit solchen Dingen umgeht. Es muss überlegt werden, welche rechtlichen Möglichkeiten hier neu geschaffen werden können“, sagt die Bürgermeisterin.
Das Wohnhaus in der Gardeschützenstraße ist nicht der einzige Fall in Berlin. Der Eigentümer soll noch andere Immobilien in Berlin besitzen. Alle befinden sich in einem ähnlichen Zustand und stehen leer. KaR
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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