Bezirksamt lässt Hinweisschilder aufstellen
Radfahren im Lilienthalpark bald erlaubt
Der Artikel vom 7. August „Radfahren verboten – oder doch nicht?“ im Lilienthalpark hat bei unseren Lesern viel Unmut hervorgerufen und neue Fragen aufgeworfen: Darf das Ordnungsamt überhaupt Radfahrende anhalten? Warum wurden trotz BVV-Beschluss vor zwei Jahren keine RadfahrenSchilder aufgestellt? Und: Warum überhaupt die ganze Aufregung?
Die gute Nachricht zuerst. „Der Fachbereich Grünflächen hat zugesagt, die Schilder, die das Radfahren erlauben, zeitnah aufzustellen“, teilte Umwelt-stradträtin Maren Schellenberg (B’90/Grüne) auf Nachfrage der Berliner Woche mit. Selbstverständlich sei der BVV-Beschluss dem Fachbereich bekannt. Wegen der hohen Arbeitsüberlastung sei der Beschluss aber nicht mit höchster Priorität behandelt worden. Das sei kein böser Wille. Aber durch den Artikel in der Berliner Woche sei der Beschluss nun wieder in Erinnerung gerufen worden. Bald werde durch die Beschilderung das Fahrradfahren auf den Hauptwegen der Grünanlage möglich sein. So lange die Schilder das Radfahren im Lilienthalpark nicht erlauben, müssen Radfahrer wie bisher absteigen und müssen ihren Drahtesel schieben.
Wenn Mitarbeiter des Ordnungsamtes die angekündigten Kontrollen im Park durchführen, sind sie durchaus dazu berechtigt und handeln nicht wie ein Leser annahm widerrechtlich, weil das Ordnungsamt in Berlin nur für den sogenannten ruhenden Verkehr zuständig sei. Nach Meinung des Lesers dürfe das Ordnungsamt keine fahrenden Fahrzeuge, so auch Radfahrende, anhalten. Dazu erklärt Ordnungsamts-Stadtrat Michael Karnetzki auf Nachfrage: „Die Zuständigkeiten für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in Grünanlagen liegen etwas anders. Beim verbotswidrigen Radfahren in Grünanlagen geht es um einen Verstoß gegen das Grünanlagengesetz. Dafür ist das Ordnungsamt zuständig.“ Aber auch im öffentlichen Straßennetz kann das Ordnungsamt Verstöße im „fließenden Verkehr“ ahnden und Verwarnungen aussprechen. Nämlich dann, wenn auf Gehwegen und in Fußgängerbereichen Rad gefahren wird.
Eigentlich sind die Hauptwege im Lilienthalpark breit genug und Fußgänger und Radfahrer sollten sich nicht ins Gehege kommen. Zumal der Lilienthalpark eine eher ruhige Grünanlage ist und hier kein Hochbetrieb herrscht. Bei etwas mehr gegenseitiger Rücksichtnahme müsse die ganze Aufregung gar nicht sein, findet eine Leserin: „Miteinander Reden anstatt gegeneinander agieren würde mehr für alle Beteiligten bringen“, sagt sie.
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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