Bezirksamt legt Verordnung für Mahlsdorfer Ortszentrum vor
Ziel der Gestaltungsverordnung ist es, das Erscheinungsbild des Zentrums zu verbessern. Unter anderem sieht sie vor, dass neu zu bauende Gebäude in der Hönower Straße mindestens zwei Etagen und eine Fassaden aus Putz haben müssen. Andere Materialien sind lediglich zum Zwecke der Gliederung der Fassade zu verwenden. Flachdächer sind auch nicht mehr zulässig. Werbung soll es über einen Quadratmeter Größe künftig nur auf öffentlichen Flächen und nur an Litfaßsäulen oder Haltestellen sowie an Häusern, in denen sich auch das betreffende Unternehmen oder Gewerbe befindet.
Die Verordnung soll für Grundstücke entlang der Hönower Straße vom Kreisverkehr Höhe Giesestraße bis zur B1/B5 gelten. Sie liegt zur Beratung den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung vor. Letztlich muss die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dem Papier zustimmen.
Autor:Harald Ritter aus Marzahn |
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