Apotheken im Visier
Bereits seit 2002 sind Unternehmer verpflichtet, digital erzeugte Daten auch digital zu archivieren und für mögliche steuerliche Betriebsprüfungen elektronisch auswertbar vorzuhalten. Inzwischen hat sich die digitale Betriebsprüfung mehr und mehr durchgesetzt. Wurde früher der Fokus auf die akribische Durchsicht der Unterlagen gelegt, kann heute insbesondere mittels Prüfungssoftware IDEA und darauf aufbauenden Prüfroutinen genau analysiert werden, welche Auffälligkeiten bestehen. Auf diese wird sich heute sehr stark konzentriert. Im Bereich der Apotheken ist inzwischen eine Flut von Betriebsprüfungen zu verzeichnen. Auch die Gerichte beschäftigt inzwischen, welche Daten des Warenwirtschaftssystems für Betriebsprüfungszwecke zur Verfügung gestellt werden müssen. Hier ist jedem Apotheker dringend anzuraten, sich im Vorfeld mit seinem Steuerberater und Systemanbieter abzustimmen. Annette Lemke, Steuerberaterin
Autor:PR-Redaktion aus Mitte |
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