Amt streicht die Grundsicherung
Im März dieses Jahres hatte das Rentner-Ehepaar Güntzel einen Autounfall. Die Versicherung des Unfallgegners zahlte den Schaden sofort aus. Das Geld investierte das Paar umgehend in die Reparatur seines Autos. Die Kosten lagen am Ende etwas unter dem Kostenvoranschlag. Ein kleiner Restbetrag blieb übrig. Beide Eheleute beziehen wegen ihrer geringen Renten die Grundsicherung im Alter. Frau Güntzel teilte dem Sozialamt den gesamten Vorgang rund um die Autoreparatur und die Kosten mit. Das Amt buchte jedoch den kompletten Auszahlungsbetrag der Versicherung als Einnahme, ohne davon die Reparaturkosten abzuziehen. Der Rechenfehler wäre dem Ehepaar teuer zu stehen gekommen. Das Amt wollte ihnen volle drei Monate keine Grundsicherung auszahlen. Die Güntzels machten das Sozialamt zwar sofort auf den Fehler aufmerksam. Sie erreichten aber keine Klärung. Daher wandten sie sich an die Kummer-Nummer. Diese bat das Sozialamt um eine nochmalige Überprüfung und Korrektur der Berechnung. Der Fehler wurde erkannt und mit einer freundlichen Entschuldigung korrigiert.
Autor:Kummer-Nummer aus Mitte |
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