Kummer-Nummer hilft Schuldnerin
Frau Sigrid L. aus Friedrichshain-Kreuzberg musste aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten gegenüber einem Energieversorger ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto bei der Berliner Sparkasse einrichten. Es war durch den Gläubiger pfändbar. Sigrid L. hatte nur einen pfändungsfreien Betrag zur Deckung ihrer laufenden Kosten. Als die Schulden beglichen waren, reichte sie den Nachweis des Gläubigers bei der Bank ein und bat darum, dass sie wieder ein normales Girokonto erhält. Dies lehnte die Bank aber aus formellen Gründen ab. Inzwischen hatte sich jedoch die Miete von Sigrid L. erhöht, sodass der pfändungsfreie Betrag nicht mehr ausreichte, um alle anderen laufenden Kosten abzudecken. Gerade erst wieder schuldenfrei, drohte ihr, sich erneut zu verschulden. In dieser Situation suchte sie Hilfe bei der Kummer-Nummer. Diese bat einen Abgeordneten der CDU-Fraktion, der bei einer Bank arbeitet, sich für Sigrid L. zu verwenden. Dies tat der Abgeordnete, schilderte der Sparkasse die besondere Situation ihrer Kundin und erreichte tatsächlich, dass Sigrid L. nach kurzer Wartezeit wieder ein normales Girokonto führen kann.
Autor:Kummer-Nummer aus Mitte |
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