Ohne Grundsicherung befürchtete Rentner Verlust der Wohnung
Herr Fabian G. stellte Anfang April einen Folgeantrag auf Grundsicherung im Alter. Er warf seine Einkommensunterlagen (Rentenbescheid) und Kontoauszüge persönlich im dafür vorgesehenen Briefkasten des Sozialamtes Marzahn-Hellersdorf ein. Anfang Mai wandte er sich per E-Mail an eine Mitarbeiterin des Sozialamtes und teilte mit, dass er mit seiner Rente von rund 600 Euro die Miete von knapp 500 Euro zwar bezahlen könne, ihm aber nur noch 100 Euro zum Leben blieben und diese für Ernährung, Strom und Telefon nicht reichen. Da er keine Antwort vom Amt erhielt und er befürchtete, obdachlos zu werden, wandte er sich an die Kummer-Nummer. Diese nahm sofort Kontakt mit dem Amt auf, schilderte den Fall und fragte nach, welche Umstände zur Verzögerung der Bearbeitung führten. Die zuständige Mitarbeiterin meldete sich umgehend zurück und entschuldigte sich für die Verzögerung. Sie wies den ausstehenden Betrag sofort an, sodass Herr G. knapp eine Woche, nachdem er sich per E-Mail vergeblich an das Amt gewandt hatte, über die ihm zustehende Grundsicherung verfügen konnte.
Autor:Christian Sell aus Mahlsdorf |
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