Zum Leben zu wenig
Nina C. ist alleinerziehende Mutter einer kleinen Tochter. Vor einigen Wochen verlor sie unerwartet ihre feste Anstellung. Sie musste also bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beantragen. Sowohl die Bearbeitung als auch die Bewilligung ihrer Arbeitslosenunterstützung gingen problemlos und ohne zeitliche Verzögerung über die Bühne. Allerdings reichte das von der Agentur für Arbeit ausgezahlte Arbeitslosengeld nicht für die Bestreitung des Lebensunterhaltes aus. Ein Antrag beim Jobcenter zur Aufstockung des ALG I war unumgänglich, um auch weiterhin die Miete für die gemeinsame Wohnung mit ihrer kleinen Tochter pünktlich bezahlen zu können. Alle erforderlichen Unterlagen reichte sie im Jobcenter ein. Nach einiger Zeit ohne Rückmeldung erkundigte sich Nina C. sogar persönlich nach dem Bearbeitungsstand. Sie wurde jedoch immer wieder vertröstet. Hilfesuchend wandte sie sich an die Kummer-Nummer. Diese schaltete sich vermittelnd ein und schon nach kurzer Zeit meldete sich die Leistungsabteilung des Jobcenters bei Nina C., dass ihr Antrag nun bearbeitet und bewilligt sei.
Autor:Kummer-Nummer aus Mitte |
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