Der Bund unterstützt Repair-Initiativen
Im Dezember sollen Fördergelder über neues Portal beantragt werden können
Ab Dezember können ehrenamtliche Initiativen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur defekter Produkte ermöglichen, eine eigene Förderung beantragen.
Mit den Mitteln aus dem Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ können die Einrichtungen neue Maschinen, Werkzeuge oder Ausstattung anschaffen. Das Bundesumweltministerium will auf diese Weise Angebote für Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihre Produkte reparieren wollen, anstatt sie vorzeitig zu entsorgen und neu zu kaufen. Das Förderprogramm ist die erste Bundesförderung dieser Art.
In der ersten Förderrunde stellt das BMUV mehr als drei Millionen Euro Fördermittel für gemeinnützige Vereine zur Verfügung. Im weiteren Verlauf sollen auch Einrichtungen gefördert werden, die nicht als Verein konstituiert sind. Jede gemeinnützige Reparaturinitiative kann einmalig eine Förderung von bis zu 3000 Euro beantragen. Die aktuelle Förderung läuft bis Anfang 2026. Im Jahr 2025 soll auch eine Förderrunde für andere Reparatur-Initiativen gestartet werden, die nicht als Vereine organisiert sind.
Die anstiftung erhält die Fördermittel zur Ausreichung an die gemeinnützigen Reparaturinitiativen. Sie ist Initiatorin und Betreiberin des Netzwerks Reparatur-Initiativen in Deutschland und wird in Kürze ein Förderportal freischalten. Über dieses Portal können dann Reparatur-Initiativen die Unterstützung online beantragen. Der Termin für die Freischaltung des Förderportals steht noch nicht fest, ist aber im Dezember vorgesehen.
Autor:Christian Sell aus Mahlsdorf |
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