Tödliche Fahrt im Bus 398
Mahlsdorf. Der Tod eines 77-Jährigen im Bus der Linie 339 erschüttert. Am 31. Mai erlitt er bei einem Sturz so schwere Verletzungen, dass er wenig später an den Folgen verstarb. Wie konnte es dazu kommen?
Einen Bus der Linie 398 zu fahren, darum ist kein Busfahrer zu beneiden. Am viel benutzten Haltepunkt S-Bahnhof Mahlsdorf drängeln sich meist die Fahrgäste von mehreren Buslinien. Bevor alle ein- und ausgestiegen sind, kommt oft schon der nächste Bus.
Nach dem Anfahren ist zunächst die Ampel für die Fußgänger über die Hönower Straße zu beachten und dann das Vorfahrtsschild für die Straßenbahn, die an der Treskowstraße eine Endhaltestelle hat. Anschließend muss der Fahrer gleich links über die in der Regel viel befahrene Hönower Straße in die Fritz-Reuter-Straße abbiegen. Kurvenreich geht es weiter über die meist ruhigeren, aber oft holprigen Straßen durch das Siedlungsgebiet nördlich der B1/B5.
Am 31. Mai stürzte ein Fahrgast gleich nach der Abfahrt vom S-Bahnhof Mahlsdorf in einem Bus so schwer, dass er in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste und im Juli an den Folgen der Verletzung verstarb.
Eine ältere Mahlsdorferin war Zeugin des Unfalls. „Der Mann stand mit einer Einkaufstasche im Bus und wollte zu einem Sitzplatz in unserer Nähe“, sagt sie. Seine Frau und sie selbst hatten bereits Platz genommen. „Dann fuhr der Busfahrer an, der Mann wollte sich noch festhalten, verfehlte aber den Haltegriff “, erzählt sie weiter. Er fiel, schlug sich den Kopf auf und blutete heftig. „Wir brauchten eine ganze Weile, um den Fahrer dazu zu bewegen, anzuhalten“, berichtet die Zeugin weiter. Erst auf Drängen der Fahrgäste kam er mit dem Erste-Hilfe-Kasten herbei.
Im Unfallprotokoll steht, der Fahrgast sei aus „ungeklärten“ Gründen gestürzt. Der Fahrer durfte seinen Dienst fortsetzen. „Demzufolge hat die Polizei kein schuldhaftes Verhalten feststellen können“, sagt BVG-Pressesprecherin Petra Reetz.
Ein Busfahrer sei nicht verpflichtet, vor dem Anfahren darauf zu achten, dass alle Fahrgäste einen Platz oder sicheren Halt haben. Eine Wartepflicht bestünde nur, wenn der Fahrgast schwer behindert ist und erkennbar die Gefahr eines Sturzes bestehe. Auch wenn ein Fahrgast noch beim Entwerten seines Fahrscheins sei oder nach einem Platz suche, habe der Fahrer zu warten.
Die meisten Unfälle in den BVG-Bussen geschähen, weil der Fahrer auf eine Verkehrssituation ganz plötzlich reagieren müsse. 856 Beschwerden seien im vergangenen Jahr über die Fahrweise eines Busfahrers bei der BVG eingegangen – bei insgesamt über 400 Millionen transportierten Fahrgästen. hari
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Autor:Harald Ritter aus Marzahn |
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