Die Besitzerin des Elsensees verklagt das Land Berlin
Die Eigentümerin des Elsensees, Gesine Eilrich, wolle erreichen, dass Regenwasser über den Rohrpfuhlgraben nicht mehr ungefiltert in ihren See fließt, heißt es in einer Pressemitteilung des Berliner Verwaltungsgerichts. Eilrich plane weiter ein Freibad und eine Wasserskianlage. Dazu müsste der Elsensee Badewasserqualität bekommen und als Badegewässer ausgewiesen werden, heißt es weiter.
In dem Gerichtsverfahren geht es also um die Frage, ob ein bewusstes ungenehmigtes Einleiten von Regenwasser in den Elsensee vorliegt oder ob tatsächlich nur bei starken Niederschlägen Regen - und Schmutzwasser über den Graben in den Elsensee gelangt. Das Land Berlin ist der Auffassung, dass es dafür keiner Genehmigung bedürfe. Trotz wiederholter telefonischer und schriftlicher Anfragen war Gesine Eilrich für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Die schlechte Wasserqualität des Elsensees spielte bereits bei der Ablehnung des Freibades durch den Bezirk eine Rolle. Laut einem vom Bezirksamt beauftragten Gutachten ließe sich eine solche Wasserqualität nur mit großem technischen Aufwand herstellen. Das würde bedeuten, einen Vorfluter mit Filteranlage zu bauen. Weder das Land Berlin noch die Eigentümerin wollen die Kosten tragen.
Mit dem Gerichtsverfahren findet ein jahrelanges Tauziehen um den Elsensee seine Fortsetzung. Der Elsensee ist aus einer Kiesgrube entstanden, deren Material zu einem großen Teil in den Plattenbauten von Marzahn und Hellersdorf verbaut wurde. Ende der 90er-Jahre kaufte Eilrich den Kiessee vom Land Berlin, um dort eine Wasserskianlage zu bauen. Eine solche Anlage betreibt Eilrich bereits auf dem Ruhlesee bei Marienwerder.
Auf Wunsch des damals von der PDS dominierten Bezirksamtes plante Eilrich auch die Eröffnung eines Freibades am Elsensee. Ein Bebauungsplanverfahren wurde eingeleitet. In der Zwischenzeit formierte sich Widerstand gegen die Pläne unter Anwohnern und Naturschützern, die um den Lebensraum von Tieren und Pflanzen bangen.
Im vergangenen Jahr beendete das Bezirksamt das Bebauungsplanverfahren. Mittlerweile hat der CDU-Politiker Christian Gräff als Stadtrat für Stadtentwicklung die Verantwortung. Ein Gutachten zur Wasserqualität schließe den Betrieb eines Freibades aus, hieß es. Bleibt der Antrag auf Genehmigung einer Wasserskianlage. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und das Umweltamt des Bezirks haben auch gegen eine solche Anlage erhebliche Bedenken. "Die Herstellung der Badewasserqualität hängt nicht allein von den Einleitungen durch den Rohrpfuhlgraben ab", erklärt Gräff. Auch die Beschaffenheit des Bodens am Grund des Sees und andere mikrobiologische Zusammenhänge seien zu prüfen. Noch entscheidender für die Genehmigungsfähigkeit seien aber die Eingriffe in die Natur, die mit der Wasserskianlage einhergingen.
Beim ersten Gerichtstermin am 26. Februar einigten sich die Vertreter der Senatsverwaltung und Eilrich einigten sich zunächst darauf, noch einmal klärende Gespräche zu führen. Wenn diese keine Einigung bringen, wird der Prozess fortgesetzt.
Autor:Harald Ritter aus Marzahn |
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