Abkürzungen im Parkhaus
Abkürzungen quer durch mehrere Parkboxen sind in Parkhäusern nicht grundsätzlich verboten. Allerdings gilt auch auf Parkplätzen nach allgemeiner Rechtsprechung das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme, erklärt der TÜV Nord. Das bedeutet zum Beispiel: Schritttempo fahren, also maximal 10 km/h, um rechtzeitig vor einer Kollision mit Fußgängern oder anderen Fahrzeugen anhalten zu können. Alle Fahrer müssten stets mit ein- und ausparkenden sowie rückwärts fahrenden Fahrzeugen rechnen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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