Abnehmbare Kupplung
Wer eine abnehmbare Anhängerkupplung am Auto hat, darf sie auch am Auto lassen, wenn er keinen Hänger zieht. Laut dem TÜV Nord gibt es kein Gesetz, das Gegenteiliges vorschreibt. Eine Ausnahme gilt, wenn die Demontage in den Fahrzeugpapieren als Auflage eingetragen ist, etwa weil der Kugelkopf das Kennzeichen verdeckt. Gerichtlich nicht geklärt ist, ob es durch eine Erhöhung der sogenannten Betriebsgefahr eine Mitschuld gibt, wenn ein anderes Fahrzeug auffährt und durch die Anhängerkupplung beschädigt wird. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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