Abschleppen bei Parksünden
Wer sich über ein parkendes Auto vor seiner Einfahrt ärgert, sollte nicht gleich einen Abschleppwagen rufen. "Nur wer den Verkehr tatsächlich behindert, darf auch abgeschleppt werden", erklärt Yasmin Domé, Anwältin beim Auto Club Europa (ACE). Behindert ein anderes Auto zwar die Einfahrt, blockiert sie aber nicht ganz, so dass ein Vorbeikommen noch gut möglich ist, sei das Abschleppen unverhältnismäßig. Das gilt auch, wenn das Auto auf einer mit weißen Streifen gekennzeichneten Sperrfläche steht.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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