Achten Sie auf Geisterradler
Fahrradfahrer müssen beim Einbiegen in Vorfahrtstraßen mit Geisterradlern rechnen. Denn nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm wiegt ein Vorfahrtsverstoß schwerer, als einen Radweg entgegen der Fahrtrichtung zu benutzen (Az.: 26 U 60/13), berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). In dem verhandelten Fall war eine Radfahrerin auf dem Radweg neben einer Straße entgegen der Fahrtrichtung unterwegs. Ein anderer Radler wollte aus einer verkehrsberuhigten Straße nach rechts auf den Radweg abbiegen. Im Einmündungsbereich stießen beide zusammen. Das Gericht sah die Hauptschuld bei dem einbiegenden Radler und zu einem Drittel bei der Geisterfahrerin.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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