All-inclusive fürs Auto: Was beim Privatleasing zu beachten ist
Auto-Leasing sieht reizvoll aus. Man muss am Anfang keine allzu große Summe berappen und zahlt dafür eine monatliche Rate. Und der Verkauf am Ende läuft fast wie von selbst.
Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen glaubt trotzdem, dass sich Leasing in den meisten Fällen nur für Unternehmen rentiert. "Denn wesentliche Vorteile wie steuerliche Absetzbarkeit oder Bilanzneutralität gelten nicht für Privatleute oder spielen für sie keine Rolle", sagt er.
Nicht so bei vielen Selbstständigen und Freiberuflern, die das Auto vor allem beruflich nutzen. Auch sie können die Raten oft von der Steuer absetzen. Darüber hinaus können Privatleute vom Vorteil geringer Monatsraten profitieren. Wichtig dabei zu beachten: "Der Leasingnehmer erlangt beim Privatleasing nie Eigentum an der Sache, sondern bekommt nur ein Nutzungsrecht eingeräumt", erklärt Constantin Hack vom Auto Club Europa (ACE).
Daher ist auch die Differenz der Monatsraten oft erheblich, erklärt Marius Rechenbach vom Arbeitskreis Autobanken (AKA), denn beim Leasing müsse nicht der Kaufpreis des Fahrzeugs getilgt werden, "sondern nur der Wertverlust des Fahrzeugs" ausgeglichen werden.
Hack sieht einen weiteren Vorteil in der Möglichkeit, das Neufahrzeug nach den eigenen Wünschen konfigurieren zu können. Über sogenannte Service-Pakete sind oft auch die Versicherung und Wartungskosten Teil der Monatsrate. "Leasing ist quasi der All-inclusive-Urlaub unter den Autos", so Hack. Nach Ende der Vertragslaufzeit gibt der Kunde das Auto zum vereinbarten Restwert an den Händler zurück, wobei der Fahrzeugrestwert sich in der Regel aus der gewählten Vertragslaufzeit und den gefahrenen Kilometern pro Jahr errechnet. Kratzer oder Beulen an Karosserie und Felgen sowie Abnutzungen im Innenraum lassen sich Leasingunternehmen allerdings oft teuer bezahlen.
Vertraglich festgelegt wird zudem oft die Kilometerzahl, die der Leasingnehmer insgesamt fahren darf, ohne dass eine Nachzahlung fällig wird. Und vorzeitig kündigen lässt sich ein Leasingvertrag oft nicht. Wer das Auto nach Ende der Vertragslaufzeit weiter fahren will, kann mit dem Händler außerdem ein sogenanntes Ankaufsrecht vereinbaren, erklärt der ADAC. Das sollten sich Verbraucher aber unbedingt schriftlich geben lassen. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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