Ampelzeichen für Radler
Radfahrer müssen sich an der Autoampel orientieren, wenn sie an Kreuzungen keine separate Fahrradampel vorfinden. Solange die Ampel für Autos grünes Licht zeigt, brauchen Radler dann nicht zu halten, auch wenn die Fußgängerampel schon auf Rot umgesprungen ist. Das sei früher anders gewesen, erläutert der TÜV Süd. Für Radler ist die aktuelle Regelung von Vorteil, da die Grünphasen für den normalen Autoverkehr in der Regel länger sind als die für Fußgänger.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare