24 Monate - so lange gilt ab Kaufdatum die gesetzliche Gewährleistung für einen Neuwagen. Wenn nach Ablauf der Frist das Getriebe murrt oder der Motor Probleme macht, müssen Autobesitzer die Reparaturkosten oft selbst tragen. Es sei denn, sie haben eine sogenannte Garantieverlängerung abgeschlossen. Doch auch die greift nicht immer.
Das Prinzip ist einfach: Beim Erwerb eines Neuwagens oder innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Kauf vereinbart der Halter mit dem Hersteller oder einer Spezialversicherung, den Garantiezeitraum zu verlängern. Üblich sind ein bis drei Jahre. Wenn innerhalb dieser Zeit das Radio muckt oder die elektrischen Scheibenheber ruckeln, zahlt die Versicherung die Reparaturkosten. Ausgenommen sind Verschleißteile, also etwa Bremsbeläge.Die Kosten für eine Anschlussgarantie variieren von Modell zu Modell stark, wie kürzlich ein Vergleich der Zeitschrift "Auto Bild" gezeigt hat. Im günstigsten Fall kostet eine Garantieverlängerung ab 100 Euro, sie kann aber auch 1000 Euro ausmachen.
Nur mit Auflagen
So verlangen die Anbieter vom Fahrzeughalter oft, dass er vorgeschriebene Inspektionen einhält oder das Auto ausschließlich in einer Vertragswerkstatt abgibt, was häufig teurer ist als der Service einer freien Werkstatt, und dort nur Original-Ersatzteile einbauen lässt. Oft ist in den Verträgen die Garantie auch durch eine maximale Kilometerleistung gedeckelt. Abgedeckt werden von einer Anschlussgarantie meist nur die Reparaturkosten für Material und Arbeit. Volker Lempp, Justiziar des Auto Clubs Europa (ACE), gibt zu bedenken, dass viele Probleme am Auto oft erst nach Jahren auftreten und damit außerhalb des Versicherungszeitraums liegen. Außerdem gebe es zu viele einschränkende Vertragsklauseln.
Lohnt es sich dann überhaupt, eine Garantieverlängerung abzuschließen? "Es kommt darauf an. Man muss die Vertragsbedingungen genau durchlesen", sagt Carolin Semmler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das mache zwar Mühe, sei aber ratsam. Der Verbraucher müsse im Detail darauf achten, welche Leistungen die Versicherung umfasst und welche Fälle ausdrücklich ausgeschlossen werden, rät die Rechtsanwältin.
dpa-Magazin / mag
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