Auf dem Radweg links überholen
Auch auf Radwegen gilt: Andere dürfen nur links überholt werden. Radler sollten also nicht rechts vorbeiziehen, wenn jemand vor ihnen langsamer fährt. "Der Weg sollte zum Überholen natürlich breit genug sein", sagt Roland Huhn vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Denn bei einem Zusammenstoß hat der überholende Radler die Schuld. Am besten klingelt man rechtzeitig, damit der Vorausfahrende auf der linken Seite Platz machen kann. An Autofahrern dürfen Radler aber am rechten Fahrbahnrand im gemäßigten Tempo vorbeifahren, wenn sich der Verkehr staut. "Autofahrer sind zwar nicht dazu verpflichtet, rechts Platz freizuhalten", sagt Huhn. "Aber sie dürfen den Weg auch nicht willentlich versperren." mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.