Auffahrunfall mit Teilschuld
Auch den Vordermann kann bei einem Auffahrunfall zumindest eine Teilschuld treffen. In der Regel trage zwar der Auffahrende die volle Schuld, so der Automobil-Club Verkehr (ACV). Doch es gebe auch Ausnahmen, wie ein Urteil des Landgerichts Hagen zeige (Az.: 7 S 100/12). In dem Fall war eine Autofahrerin angefahren, dann aber mit dem Fuß von der Kupplung gerutscht. Abgewürgt kam das Auto nach einem halben Meter abrupt wieder zum Stehen, das nachfolgende Fahrzeug fuhr auf. Das Gericht entschied, dass die Frau an dem Crash zu 25 Prozent mithaften muss.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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