Aussteiger aufgepasst
Wer beim Öffnen der Autotür nicht aufpasst, haftet in der Regel für eventuelle Unfälle. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Wiesbaden (Az.: 9 S 16/11) hervor, auf das der ADAC hinweist. Wird die Tür so weit geöffnet, dass ein auf der Straße fahrender Wagen trotz Vollbremsung hineinkracht, spricht nach Ansicht der Richter alles für einen Fehler des Aussteigenden.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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