Bagatellschäden richtig regeln

Ist nach einem Unfall nur der Außenspiegel abgerissen oder das Blinkerglas zerbrochen, muss nicht gleich die Polizei gerufen werden.

Kleine Schäden von wenigen hundert Euro können Betroffene auch ohne die Beamten regeln, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Wichtig sei, dass die Unfallbeteiligten vor Ort ihre Personalien und Versicherungsdaten austauschen sowie Ort und Zeit des Unfalls notieren. Auch sollte man sich gegenseitig den Führerschein zeigen, das Nummernschild des Unfallgegners notieren, Fotos vom Unfallort machen und möglichst Namen und Adressen von Zeugen aufnehmen.

"Der Schaden sollte möglichst schnell dem Versicherer gemeldet werden", sagt GDV-Sprecher Stephan Schweda. Dabei akzeptiere der Versicherer ein von den Unfallbeteiligten angefertigtes Protokoll. Bei Bagatellschäden sei zur Klärung der Schuldfrage die Polizei fast nie nötig, da sich die Unfallgegner Erfahrungswerten zufolge schnell einig seien. Sobald Menschen verletzt sind, sei der Notruf aber Pflicht, so Schweda.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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