Begrenzter Fahrerkreis
Ein eingeschränkter Fahrerkreis kann die Beiträge für die Kfz-Versicherung deutlich senken. Trotzdem bleiben Autofahrer im Zweifelsfall nicht auf dem Schaden sitzen, wenn ein nicht in der Police eingetragener Fahrer mit dem Wagen einen Unfall baut, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Haftpflicht- und Kaskoschutz bleiben trotzdem bestehen. Der Versicherungsnehmer müsse allerdings mit einer rückwirkenden Beitragserhöhung oder sogar einer Vertragsstrafe rechnen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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