Behördenfahrzeuge aus Versteigerungen

Bei Auktionen von Behörden werden auch Militär- und Feuerwehrautos verkauft. | Foto: Fabian Hoberg
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Genau wie ein Angestellter müssen auch Fahrzeuge aus Behörden nicht ewig arbeiten. Doch am Ende der Dienstzeit wartet auf sie nicht das Sofa, sondern oft ein neuer Besitzer: Polizeikombis, Feuerwehrwagen oder Ministerlimousinen werden bei Auktionen des Bundes und der Länder versteigert, oft zu sehr günstigen Preisen.

Interessant ist das aber nur für Autofahrer mit guten technischen Modellkenntnissen, sagt Helmut Klein, Fahrzeugtechniker beim ADAC. Klar sollte auch sein: Käufer schlagen ohne vorherige Probefahrt zu. Nur per Augenschein könnten sich Interessenten ein Bild vom Zustand des Fahrzeugs machen, ergänzt Ulrich Köster vom Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe. Auch fällt im Gegensatz zum Gebrauchtkauf beim Händler die einjährige Gewährleistungspflicht weg, die Mängel absichert.Das größte Angebot an beweglichen Gütern hat die Vertriebsgesellschaft für bundeseigenes Gerät (Vebeg), das Verwertungsunternehmen des Bundes. In Ausschreibungen werden die Fahrzeuge online vorgestellt. Verbindlich geboten werden kann nur schriftlich. Der Höchstbietende wird innerhalb einer Woche schriftlich benachrichtigt und aufgefordert, das Fahrzeug bald danach abzuholen. Auf den Preis kommt noch die Mehrwertsteuer und gegebenenfalls eine Zollabgabe.

Als Alternative zur Versteigerung durch die Vegeb gibt es eine große Auswahl an Fahrzeugen im virtuellen Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden unter www.zoll-auktion.de. Das Angebot umfasst Lkw, Radlader, Kleintransporter, Kehrmaschinen und zivile Pkw. Im Gegensatz zur Vebeg hat man bei der Bundeszollverwaltung die Möglichkeit, mehrere Angebote nacheinander abzugeben und sieht das jeweils aktuelle Höchstgebot.

Vor Ort veranstalten einzelne Bundesländer außerdem ihre eigenen Versteigerungen. ADAC-Experte Helmut Klein rät, möglichst früh bei der Versteigerung zu sein, um die oft stark beanspruchten Fahrzeuge ausreichend lange zu inspizieren und auf äußere Schäden und Gebrauchsspuren zu kontrollieren.

Wer davon träumt, mit einem ehemaligen Streifenwagen unter Blaulicht und Martinshorn über die Straßen zu fahren, wird enttäuscht sein. "Die Rundumleuchte, also das Blaulicht, muss abgebaut sein, wenn das Fahrzeug auf eine Privatperson zugelassen werden soll. Bei den meisten Fahrzeugen, die versteigert werden, ist das aber schon vorher geschehen", sagt Wolfgang Siegloch von der Dekra in Stuttgart.

Die Plattform der Vebeg findet sich unter www.vebeg.de, das Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden unter www.zoll-auktion.de.
dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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