Bei Verkehrskontrollen erst einmal geduldig zuhören
"Lassen Sie sich nicht von Polizeibeamten in ein Gespräch verwickeln und äußern Sie sich nicht zu Vorwürfen", rät Mielchen. Zu groß sei das Risiko, sich mit vermeintlich lapidaren Bemerkungen zu belasten. "Die Polizei muss zunächst davon ausgehen, dass ein festgestellter Verkehrsverstoß fahrlässig begangen wurde - also nicht mit Absicht", stellt Uwe Lenhart, Verkehrsrechtsanwalt in Frankfurt am Main, klar. Bei unachtsamen Äußerungen des Beschuldigten könne sich das Blatt schnell wenden. "Ich weiß, ich bin zu schnell gefahren" - solche Aussagen könnten als Schuldbekenntnis gewertet werden.Wer sich zu einem Sachverhalt äußern wolle, könne das im späteren Verfahren schriftlich tun und sich bei Bedarf mit einem Anwalt besprechen, so Mielchen. Dann stünden die Chancen besser, um eine Geldbuße oder gar ein Fahrverbot herumzukommen.
Belastet sich ein Beschuldigter gegenüber Polizisten selbst, sind seine Äußerungen im Prinzip nur juristisch bedeutsam, sofern ihn die Beamten vorher auf sein Recht zu schweigen hingewiesen haben. Doch Vorsicht: "Ergebnisse der sogenannten informatorischen Befragung, mit der sich Polizisten ein erstes Bild von einer Lage machen, und Spontanäußerungen, die der Beschuldigte ungefragt macht, können auch gegen ihn verwendet werden", erklärt Lenhart. Bei einem Unfall gilt das gleiche. Voreilige Schuldbekenntnisse und Angaben zum Unfallhergang können Beteiligte sogar den Führerschein kosten. "Mir wurde plötzlich schwarz vor Augen, und dann hat es wohl gekracht", ist laut Lenhart so ein Fall. "Wer das am Unfallort zu Protokoll gibt, muss mit einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung rechnen.
Die Auskunftspflicht gegenüber der Polizei beschränkt sich laut Mielchen auf Angaben zur eigenen Person. Und Volker Lempp, Justiziar beim Auto Club Europa (ACE), ergänzt: Ruhig, kooperativ, aber auf keinen Fall zu auskunftsfreudig - mit so einem Verhalten vermeiden Autofahrer unnötigen Ärger.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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