Beim Autoleasing wird zum Schluss abgerechnet
Leasing ist verlockend. Schließlich kostet der Neuwagen damit nur wenige hundert Euro pro Monat. Doch es gibt Fallstricke im Leasingvertrag, die schnell zu Zusatzkosten in bis zu vierstelliger Höhe führen können, wie Rechtsanwältin Yasmin Domé warnt. "Das dicke Ende kommt meistens zum Schluss", sagt sie.
Beim Kilometerleasing darf der Kunde über die Laufzeit die Kilometer verfahren, die im Vertrag festgelegt sind. Mehrkilometer müssen extra bezahlt werden. Beim Restwertleasing verkauft die Leasingbank das Auto später an Dritte, manchmal aber auch an den bisherigen Kunden. Erzielt die Bank dabei nicht den gewünschten Preis, muss in manchen Verträgen der bisherige Nutzer des Wagens die Differenz bezahlen.
Vor solchen Verträgen warnen Experten. "Als die Abwrackprämie kam, waren neue Autos auf einmal attraktiver als drei Jahre alte Leasing-Rückläufer", erinnert Christian Janeczek von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Manchmal beeinflusse auch ein Überangebot den Preis, ergänzt Domé. Die Kaufoption sollte man sich daher offenhalten, rät sie.
Doch auch wenn der Restwert vertraglich festgelegt ist, wird das Auto vor der Übergabe von einem Gutachter taxiert. "Dabei geht es immer wieder um die Frage, ob ein Kratzer im Lack oder ein Fleck auf dem Sitz eine übliche Gebrauchsspur ist", erläutert Janeczek. Ist es ein Zeichen "übermäßigen Gebrauchs", muss der Kunde die Wertminderung ausgleichen, so der Dresdner Anwalt. Böse Überraschungen kann es auch geben, wenn der Wagen mehr gefahren wurde als festgelegt.
Viele Kunden unterschätzen die Auswirkungen eines Unfalls. "Wenn ich mit einem Auto im Wert von 30 000 Euro nach zwölf Wochen einen Totalschaden habe, bekomme ich nur den Wiederbeschaffungswert ersetzt", erläutert Janeczek. "Wenn ich zu diesem Zeitpunkt aber erst 1000 Euro angezahlt habe, will die Bank Geld für diese Differenz." Für solche Fälle gibt es eine Gap-Versicherung.
Wer alle Fallstricke beim Leasing kennt, sieht die günstigen Monatsraten möglicherweise in einem neuen Licht. Yasmin Domé rät Privatpersonen, die nicht als Selbstständige arbeiten, deshalb oft von einem Leasingvertrag ab. Wer sich keinen Neuwagen leisten kann, soll sich lieber einen drei Jahre alten Leasing-Rückläufer kaufen. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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