Beim Parken Abstand lassen
Wer von anderen Autofahrern zugeparkt wird, lässt das Problem am besten von der Polizei lösen. Denn in der Regel sei es nur schwer nachweisbar, wer wen zugeparkt hat, so Michael Burmann vom Arbeitskreis Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sei nicht festgelegt, wie viel Abstand eingehalten werden muss. Fahrlehrer empfehlen, vorne und hinten insgesamt einen Meter Platz zu lassen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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