Besser unabhängigen Gutachter suchen
Dieser soll eigentlich den Schaden kalkulieren, handelt aber möglicherweise im Interesse der Versicherung, warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Die Juristen empfehlen daher, einen unabhängigen Gutachter zu engagieren. Kfz-Versicherer zahlen selten mehr als die vom Geschädigten geforderten Ansprüche. Viele Autofahrer wüssten aber nicht, welche Schadenersatzleistungen ihnen eigentlich zustehen, betonen die Mitglieder der DAV-Arbeitsgemeinschaft. Neben Werkstattkosten und Anwaltsgebühren könne in vielen Fällen zum Beispiel ein Mietwagen oder Nutzungsausfall geltend gemacht werden.Häufig vergessene Positionen sind nach Angaben der Anwälte auch die Wertminderung des beschädigten Fahrzeugs, Schmerzensgeld oder sogenannte Haushaltsführungsschäden. Letztere können geltend gemacht werden, wenn ein Unfallopfer wegen einer Verletzung Aufgaben im Haushalt vorübergehend oder dauerhaft nicht erledigen kann.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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