Betrunkene Fußgänger
Nicht nur Autofahrer, auch Fußgänger können wegen übermäßigen Alkoholkonsums ihren Führerschein verlieren. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz im Falle eines Mannes entschieden, der mit 3,0 Promille auf einem Fest randaliert hatte (Az.: 3 L 823/12). Als Begründung hieß es: Ein Fußgänger, der regelmäßig zu tief ins Glas schaue, versuche nach übermäßigem Alkoholkonsum unter Umständen auch, Auto zu fahren.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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