Camper sollten sich zusätzlich versichern
Während die Kleinen tagsüber im Freien spielen können, müssen die Eltern nicht auf den gewohnten häuslichen Komfort verzichten. Damit jedoch Spaß und Freude an dieser Art Urlaub zu machen ungetrübt bleiben, gilt es einiges zu beachten. So sollte man hinsichtlich des Versicherungsschutzes folgendes wissen: Solange der Caravan mit dem Zugwagen verbunden ist, gilt dessen Haftpflicht auch für ihn. Die Teil- oder Vollkaskoversicherung schützt den Caravan oder das Wohnmobil mit der fest eingebauten Einrichtung solange das Fahrzeug zugelassen oder höchstens vorübergehend stillgelegt ist. "Dauercamper sollten ihren Wohnwagen samt Inventar, Vorzelt und den Gegenständen des persönlichen Bedarfs am besten mit einer Camping-Police versichern", rät Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Dann ist man geschützt bei Raub, Einbruch/-Diebstahl, räuberischer Erpressung, Hagel, Blitzschlag, Feuer und ähnliches.
Voraussetzung für das Greifen der Camping-Versicherung ist jedoch, dass der Wohnwagen fest auf einem offiziellen Campingplatz untergebracht ist.
Autor:Ingrid Laue aus Lichtenberg |
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