Chiptuning ansprechen
Wer ein per Chiptuning in der Leistung gesteigertes Auto verkauft, muss Interessenten darauf hinweisen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: I-28 U 186/10) hervor, auf das der ADAC hinweist. Chiptuning könne Mängel am Auto verursachen, etwa weil durch die höhere Leistung Motor und Getriebe schneller verschleißen. Dies wäre laut Gericht ein Mangel, mit dem ein Käufer nicht rechnen muss.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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