Crash in der Tiefgarage
Auch in einer Tiefgarage sind gewohnte Vorfahrtsregeln nicht einfach ungültig. Beim rückwärtigen Ausparken müssen Autofahrer zum Beispiel Rücksicht nehmen - wer das nicht tut und mit einem anderen Wagen zusammenstößt, haftet für den Schaden. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins hin. Sie berufen sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 343 C 26971/12). In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer in einer Tiefgarage direkt neben der Einfahrt geparkt. Als er rückwärts aus der Lücke fuhr, rammte er einen einfahrenden Wagen und forderte rund 1800 Euro Schadenersatz. Zu Unrecht, entschied das Gericht: Der Ausparkende habe sich beim Rückwärtsfahren so zu verhalten, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Es sei unangemessen, in einer Tiefgarage die üblichen Vorfahrtsregeln völlig außer Kraft zu setzen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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