Crash mit Rettungswagen
Wer ein Rettungsfahrzeug zu spät bemerkt, trägt eine Teilschuld an einem möglichen, dadurch verursachten Unfall. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen (Az.: 5 C 508/12) hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist. In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer einen Krankenwagen im Einsatz zunächst überhört und das Blaulicht übersehen. Er machte nicht rechtzeitig Platz, es kam zur Kollision.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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