Dann heißt es Fuß vom Gaspedal

Dichter Nebel: Bei einer Sicht von weniger als 50 Metern darf das Nebelschlusslicht eingeschaltet werden. | Foto: ProMotor
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Dunst- und dichte Nebelfelder am Morgen und in der Dämmerung gehören im Herbst zum Autofahrer-Alltag.

Gerade in der Nähe von Flüssen, Sümpfen, Seen oder in Waldgebieten verschlechtern Nebelbänke oft die Sicht. Ist der Nebel so dicht, dass Autofahrer weniger als 50 Metern weit sehen können, ist es Zeit für die Nebelschlussleuchte. So steht es in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Erlaubt sind dann auch nur maximal 50 Stundenkilometer.Wer mit Nebelschlusslicht fährt, setzt auf Sicherheit: Nachfolgende Autofahrer können den Vordermann rechtzeitig erkennen und die Geschwindigkeit anpassen. Allerdings sollten sich Fahrer nicht an den Rückleuchten des vorausfahrenden Autos orientieren, denn oft wird der Sicherheitsabstand zu gering. Als sicherer Abstand gilt: Halber Tachowert in Metern.

Nebelscheinwerfer dürfen im Unterschied zur Schlussleuchte bereits bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen eingeschaltet werden.

Generell gilt: Schon bei leichtem Nebel das Tempo verringern und das Abblendlicht einschalten. Ist der kommende Leitpfosten, die in einem Abstand von 50 Metern stehen, nicht mehr sichtbar, hilft die Fahrbahnmarkierung in der Mitte. Auf Bundesstraßen beträgt der Abstand vom Beginn einer weißen Mittellinie bis zum Beginn der nächsten genau zwölf, auf Autobahnen 18 Meter.

ProMotor / PM
Autor:

Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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