Die Rechte von Unfallopfern
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sollten Autofahrer mit Rechtsschutzversicherung sich vom Versicherer nicht zu einem Anwalt drängen lassen. Besser sei es, sich an einen Anwalt des Vertrauens zu wenden, rät der Deutsche Anwaltverein (DAV). Sogenannte Vertragsanwälte, die vom Unternehmen gestellt würden, seien oft an die Versicherung gebunden. Es sei daher nicht immer klar, ob sie allein im Interesse der Mandanten handeln.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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