Die wichtigsten Tipps zum Abschleppen

Nicht mehr als fünf Meter: Zu lang darf das Abschleppseil nicht sein. | Foto: TÜV Süd/dpa/mag
  • Nicht mehr als fünf Meter: Zu lang darf das Abschleppseil nicht sein.
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Wenn ein Auto vor Ort nicht repariert werden kann, darf es abgeschleppt werden. Wichtig ist aber, dass die Ursache tatsächlich ein Defekt ist, erläutert der ADAC. Spritmangel ist also kein guter Grund, Probleme mit Motor oder Elektronik dagegen schon.

Kommt ein kaputter Wagen an den Haken, muss der Zündschlüssel beim Pannenauto im Zündschloss auf der ersten Stufe stecken bleiben, damit das Lenkradschloss nicht einrastet. Abschleppseil oder -stange müssen für das Gewicht des Pannenautos zugelassen sein. Bei der Wahl der Abschleppvorrichtung raten Experten zur starren Stange. "Die Abschleppstange sorgt für einen konstanten Abstand zwischen beiden Fahrzeugen und verhindert, dass der Hintermann versehentlich auffährt", erklärt Julian Zwick vom TÜV Süd.Ein weiterer Vorteil der Abschleppstange: Sie gewährleistet eine höhere Spurtreue und damit eine bessere Kontrolle über das Pannenauto. Nachteil: Abschleppstangen sind schwerer und mit Preisen ab gut 30 Euro teurer als ein Abschleppseil für rund zehn Euro.

Das Abschleppseil muss mit einer Fahne gekennzeichnet sein und sollte nicht länger als fünf Meter sein. "Es darf nie an Karosseriebauteilen wie der Stoßstange befestigt werden", warnt Friedemann Braus von der Dekra. Nur die dafür vorgesehenen Abschleppösen am Wagen bieten eine sichere Verbindung, betont er. Weil der Warnblinker während des Abschleppens bei beiden Autos ohne Unterbrechung eingeschaltet sein muss, müssen Richtungsänderungen per Handzeichen angezeigt werden. Beim Linksabbiegen sei das einfacher als beim Rechtsabbiegen: In diesem Fall deutet der Fahrer am besten mit der Hand aus dem linken Seitenfenster heraus über das Autodach nach rechts, so Hubert Paulus vom ADAC. Streikt nach einem Totalausfall der Fahrzeugelektrik jedoch der Warnblinker, ist das Abschleppen tabu.

Ein Auto im Schlepptau muss auf dem kürzesten Weg zur nächsten Parkbucht oder Werkstatt gebracht werden. Das Fahrtempo darf maximal 50 km/h betragen. Ob und wie weit sich ein Auto abschleppen lässt, hängt vom Getriebe ab. Handschalter sind hier unempfindlicher als Automatikmodelle, da Antriebsachse und Getriebe bei ausgekuppeltem Gang getrennt sind. "Ein Automatikfahrzeug kann auch in Stufe N nur für wenige Kilometer gefahrlos gezogen werden, sonst könnte starke Wärmeentwicklung erhebliche Schäden verursachen", warnt Experte Zwick.

dpa-Magazin / mag
Autor:

Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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