Dreimal blinken genügt meist
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt nicht genau vor, wie oft Autofahrer beim Abbiegen blinken müssen. Im Gesetz heißt es lediglich: Wer ein anderes Fahrzeug überholt oder die Spur wechseln möchte, muss dies "rechtzeitig und deutlich" ankündigen. Sogenannte Komfortblinker, die nach einem Antippen dreimal in Folge leuchten, erfüllen diese Vorgaben normalerweise. Darauf weist der TÜV Nord hin. Wer an der roten Ampel wartet und abbiegen möchte, muss den Blinker natürlich länger anlassen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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