Ein Platz für Motorräder
Für Motorräder gelten die gleichen Parkgebote wie für Autos. Eine gesonderte Regelung sieht die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht vor, erklärt der TÜV Nord. Krafträder müssen daher genau wie Pkw auf regulär ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Wenn allerdings eigene Stellplätze für Motorräder gekennzeichnet sind, sollten Biker diese nutzen. Motorräder auf dem Gehweg werden meistens toleriert, solange sie andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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