Erstzulassung noch 2014 sichert Vorteil
Vorteilhaft ist es, wenn die Erstzulassung noch 2014 statt erst im Jahr 2015 erfolgt. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) hin. Der Grund: Wird der Dienstwagen auch privat und für die Wege von der Wohnung zur Arbeit genutzt, muss ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Da E-Autos im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren teurer sind, wird für die Berechnung des geldwerten Vorteils bei E-Autos ein Abschlag vorgenommen. Dessen Höhe richtet sich nach der Batteriekapazität und dem Anschaffungsjahr beziehungsweise dem Jahr der Erstzulassung.
Für 2014 kann ein Abschlag von 450 Euro pro Kilowattstunde (kwh) der Batteriekapazität in Anspruch genommen werden. Maximal wird ein Abschlag von 9500 Euro gewährt. Ab dem 1. Januar sinkt der Abschlag auf 400 Euro pro kwh beziehungsweise 9000 Euro maximal. Das bedeutet: Je eher ein E-Auto angeschafft wird, umso höher ist der Abschlag und umso geringer letztendlich der geldwerte Vorteil.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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