Fahrer haftet bei Unfall mit
Einen Anteil an der Schadenssumme von 20 Prozent hielt das Amtsgericht Bremen für angemessen (Az.: 25 C 0357/13), berichtet der ADAC. Im verhandelten Fall hatte ein Autofahrer seinen Wagen im absoluten Halteverbot abgestellt und damit die Breite der Fahrbahn verengt. Ein vorbeifahrendes Fahrzeug musste dadurch die Mittellinie überqueren und einem Auto auf der Gegenspur ausweichen. Dabei fuhr es in den falsch geparkten Wagen.
Die Versicherung des Unfallverursachers übernahm nur 80 Prozent des Schadens - und bekam vor Gericht Recht. Der Unfall sei für den Besitzer des falsch geparkten Wagens vermeidbar gewesen, wenn dieser nicht im absoluten Halteverbot gestanden hätte. Eine Haftungsquote von 20 Prozent entspreche der sogenannten Betriebsgefahr des Fahrzeugs, die sich bereits aus seiner einfachen Benutzung ergibt.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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