Fahrgastrechte missachtet
Fernbusreisende sollten immer einen genauen Blick ins Kleingedruckte werfen. Denn etliche Anbieter halten sich laut Verbraucherzentrale Bayern nicht an die EU-Richtlinien für Fahrgastrechte. Demnach fänden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Unternehmen oftmals Passagen, die Ansprüche der Kunden bei Fahrplanänderungen oder Verspätungen von unter 120 Minuten generell ausschließen. Solche pauschalen Einschränkungen seien jedoch nicht zulässig.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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