Fakten zum Schmerzensgeld
Wie hoch es ausfällt, ist jedoch sehr unterschiedlich. Und es gibt eine Nachweispflicht: Opfer müssen der Versicherung belegen, wie beeinträchtigt sie durch einen Unfall sind. Die Höhe der Leistung wird zum Beispiel auch daran bemessen, wie hoch die Folgeschäden sind. "Die Beträge für ein leichtes Schleudertrauma liegen bei etwa 100 Euro, bei einer Querschnittslähmung sind es mehrere hunderttausend Euro", sagt Kärger. Einen Katalog mit Festsätzen gebe es nicht, die Höhe hänge immer vom konkreten Fall ab, erklärt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).Bei Autounfällen übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers das Schmerzensgeld. Verteilt sich die Unfallschuld auf mehrere Beteiligte, können laut Kärger auch mehrere Unfallbeteiligte gegenüber den jeweils anderen Anspruch auf Entschädigung haben.
"Wer nach einem Unfall merkt, dass er verletzt wurde, sollte dies möglichst direkt der Polizei vor Ort mitteilen", empfiehlt Schweda. Danach sollte das Opfer schnellstmöglich zum Arzt gehen und sich die Verletzungen attestieren lassen. "Dann kann man mit der Versicherung des Unfallverursachers Kontakt aufnehmen."
Roman Becker, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin, ergänzt: "Wichtig ist auch, den Arbeitgeber darüber zu informieren, wenn man nach dem Unfall lange Zeit ausfällt." Die meisten Arbeitgeber sind verpflichtet, ein Unfallopfer weiter zu bezahlen, können das Entgelt aber von der Versicherung des Verursachers einfordern.
Zur Nachweispflicht gegenüber der Versicherung gehört: Der Geschädigte muss darstellen, wie schwer und langwierig seine Verletzungen waren oder noch sind. "Die Wunden daher früh fotografieren und ein Tagebuch führen", empfiehlt Becker. Dabei sollte man genau notieren, welche Arbeiten und Hobbys man durch den Unfall nicht mehr ausüben kann oder wann die Schmerzen besonders stark sind.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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