Falsch geblinkt: Teilschuld
Wer blinkt und dann doch geradeaus fährt, riskiert eine Teilschuld von 20 Prozent bei einem möglichen Unfall. Das hat das Landgericht Saarbrücken entschieden (Az.: 13 S 34/13). Auf das Urteil weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer auf einer Vorfahrtstraße vor einer Einmündung nach rechts kurz geblinkt, war dann aber geradeaus weitergefahren. Der Wagen stieß mit dem Fahrzeug eines Linksabbiegers zusammen, der im Vertrauen auf das Abbiegen des anderen Autos der Nebenstraße herausfuhr.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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