Falsch getankt
Wer sein Auto auf dem Weg zur Arbeit falsch betankt, kann die Reparaturkosten nicht beim Finanzamt geltend machen. Denn mit der Entfernungspauschale sind auch außergewöhnliche Kosten abgegolten, entschied der Bundesfinanzhof in München (Az.: VI R 29/13). Für die Reparaturkosten müssen Arbeitnehmer daher selber aufkommen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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