Falschberatung der Werkstatt
Falsche Beratung kann eine Werkstatt teuer zu stehen kommen: Kunden steht dann unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz zu. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Sie beruft sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 1 U 132/13). In dem verhandelten Fall hatte eine Frau auf eine falsche Werkstattempfehlung hin länger als ein halbes Jahr auf die Nutzung ihres VW-Busses verzichtet. Angeblich hatte der von einem anderen Kfz-Betrieb eingebaute Austauschmotor einen schweren Schaden, was die Frau lieber erst einmal abklären sollte, so der Tipp. Es handelte sich aber nur um leicht zu behebenden Ölverlust, stellte ein Sachverständiger fest. Die Frau erhielt als Nutzungsausfall über 6000 Euro.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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