Falschparker am Taxistand
Wer an einem Taxistand parkt, muss damit rechnen, sofort abgeschleppt zu werden. Darauf weist der ADAC hin. In einem Fall, den das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied (Az.: 3 C 5.13), hatte ein Reisebusfahrer sein Fahrzeug an einem Standplatz abgestellt und seine Handynummer hinterlassen. Doch unter der war er spontan nicht erreichbar. Das Gericht entschied, im Regelfall müsse vor dem Abschleppen keine Wartefrist eingehalten werden.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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