Falschparker behindern
Falschparker auf einem Behindertenparkplatz dürfen grundsätzlich abgeschleppt werden. Das gilt auch dann, wenn daneben weitere Plätze frei sind. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt (Az.: 5 K 369/11.NW) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins hinweisen. Berechtigten müsse der ihnen vorbehaltene Parkraum unbedingt und uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare